Über mehrere Jahre hat eine Kommission von Fachleuten an der Neuordnung der Meisterprüfung im Holzblasinstrumentenmacherhandwerk gearbeitet. Nun ist die neue Verordnung im Bundesgesetzblatt erschienen.
Für alle Freundinnen und Freunde der Blockflöte ist es ein besonderer Anlass zum Feiern: Die Blockflöte wird als offizielles Prüfungsinstrument erwähnt.
Die Verordnung tritt am 1.September 2022 in Kraft.
Quelle: BMWK